
Salzburger Wohnbauförderung
Höchste Wohnqualität, familiengerechte Angebote und individuelle Wohneinheiten sorgen für das perfekte Eigenheim!
Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim mit Unterstützung durch die Salzburger Wohnbauförderung! Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Förderung!
Um eine Förderung für den Kauf zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
■ Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
■ Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B.: EU)
■ Wohnbedarf liegt vor, wenn
- bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde.
- für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
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Größe und Ausstattung
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Geänderte Familienverhältnisse
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Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
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Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
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Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Förderbare Wohnnutzfläche:
Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Auf Ansuchen zusätzlich:
Einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung
Fixe Verzinsung für die ersten 10 Jahre, Laufzeit 30 Jahre.
Mindesterfordernisse für die Finanzierung:
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Fremdmittel über Kreditinstitut von mindestens 30% des Kaufpreises der Wohnung (ohne PKW-Abstellplatz).
Für mehr Infos über die Salzburger Wohnbauförderung:
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderung vorbehalten.
Salzburger Wohnbauförderung, Stand Novelle Jänner 2025
