Salzburger Wohnbauförderung

Höchste Wohnqualität, familiengerechte Angebote und individuelle Wohneinheiten sorgen für das perfekte Eigenheim!

Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim mit Unterstützung durch die Salzburger Wohnbauförderung.  Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Förderung!

Um eine Förderung für den Kauf zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
  •  Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B.: EU)
  •  Wohnbedarf liegt vor, wenn

– bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde. 

– für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:

  • Größe und Ausstattung

  • Geänderte Familienverhältnisse

  • Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)

  • Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommens­verhältnisse

  • Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)

Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen Anzahl der Wohnräume
1-Personenhaushalte 2 Wohnräume
1-Personenhaushalte - mit Pflegegeldbezug
- gültigem Behindertenausweis
- minderjähringen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge) 3 Wohnräume
2- oder 3-Personenhaushalte 3 Wohnräume
4-Personenhaushalte
Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern
AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern oder mit 1 Kind und einer weiteren nahestehenden Person 4 Wohnräume
5-Personenhaushalte
AlleinerzieherInnen mit 3 Kindern oder mit 2 Kindern und einer weiteren nahestehenden Person
Für jede weitere Person 1 Wohnraum mehr
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
Haushaltsgröße Netto Haushaltseinkommen jährlich (€) Nettohaushaltseinkommen monatlich (Jahreszwölftel, €)
1 Person 57.000,- 4.750,-
2 Personen 87.000,- 7.250,-
3 Personen 93.000,- 7.750,-
4 Personen 105.000,- 8.750,-
5 Personen 110.000,- 9.167,-
6 Personen 118.000,- 9.833,-
6 Personen 127.000,- 10.583,-
Förderbare Wohnnutzfläche:
Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen Förderbare Wohnnutzfläche (in m²)
1 Person 55 m²
2 Personen 65 m²
3 Personen oder Alleinerziehende/r mit Kind 80 m²
4 Personen oder wachsende Familie 90 m²
Für jede weitere Person je 10 m² mehr
(Kind oder nahestehende Person)
Das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche beträgt 150 m²

Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss

Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre

Auf Ansuchen zusätzlich:

Einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung

Fixe Verzinsung für die ersten 10 Jahre, Laufzeit 30 Jahre. 

Mindesterfordernisse für die Finanzierung: 

  • Fremdmittel über Kreditinstitut von mindestens 30% ​des Kaufpreises der Wohnung (ohne PKW-Abstellplatz).

Personen/Familiensituation Zuschuss
1 und 2 Personen 52.000,-
3 und 4 Personen / Wachsende Familien ohne Kinder 62.000,-
5 und mehr Personen / Jungfamilien, Alleinerziehende / AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern 72.000,-
Kinderreiche Familien 80.000,-

Für mehr Infos über die Salzburger Wohnbauförderung: 

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Alle Angaben ohne Gewähr, Änderung vorbehalten. 
Salzburger Wohnbauförderung, Stand Novelle März 2025
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