Salzburger Wohnbauförderung
Höchste Wohnqualität, familiengerechte Angebote und individuelle Wohneinheiten sorgen für das perfekte Eigenheim!
Erfüllen Sie sich Ihren Traum vom Eigenheim mit Unterstützung durch die Salzburger Wohnbauförderung. Hier erhalten Sie alle relevanten Informationen zur Förderung!
Um eine Förderung für den Kauf zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder dieser gleichgestellt (z.B.: EU)
- Wohnbedarf liegt vor, wenn
– bisher eine Mietwohnung bewohnt wurde.
– für die bisherige Wohnung im Eigentum sonstige Gründe vorliegen, die eine den tatsächlichen Verhältnissen besser angepasste Befriedigung des Wohnbedürfnisses erwarten lassen, das sind:
Größe und Ausstattung
Geänderte Familienverhältnisse
Berufsbedingter Ortswechsel (mit entsprechender Entfernung)
Dauerhafte und wesentliche Änderung der Einkommensverhältnisse
Gesundheitliche Gründe (ärztliches Attest)
| Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Anzahl der Wohnräume | 1-Personenhaushalte | 2 Wohnräume |
|---|---|
| 1-Personenhaushalte - mit Pflegegeldbezug | |
| - gültigem Behindertenausweis | |
| - minderjähringen Personen, die hier zwar keinen hauptsächlichen Aufenthalt haben, aber vom haushaltsangehörigen Elternteil mit gerichtlicher Genehmigung zeitweise untergebracht werden dürfen (z.B. gemeinsame Obsorge) | 3 Wohnräume |
| 2- oder 3-Personenhaushalte | 3 Wohnräume |
| 4-Personenhaushalte | |
| Wachsende Familie mit bis zu 2 Kindern | |
| AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern oder mit 1 Kind und einer weiteren nahestehenden Person | 4 Wohnräume |
| 5-Personenhaushalte | |
| AlleinerzieherInnen mit 3 Kindern oder mit 2 Kindern und einer weiteren nahestehenden Person | |
| Für jede weitere Person | 1 Wohnraum mehr |
Folgende Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden:
| Haushaltsgröße | Netto Haushaltseinkommen jährlich (€) | Nettohaushaltseinkommen monatlich (Jahreszwölftel, €) |
|---|---|---|
| 1 Person | 57.000,- | 4.750,- |
| 2 Personen | 87.000,- | 7.250,- |
| 3 Personen | 93.000,- | 7.750,- |
| 4 Personen | 105.000,- | 8.750,- |
| 5 Personen | 110.000,- | 9.167,- |
| 6 Personen | 118.000,- | 9.833,- |
| 6 Personen | 127.000,- | 10.583,- |
Förderbare Wohnnutzfläche:
| Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Förderbare Wohnnutzfläche (in m²) |
|---|---|
| 1 Person | 55 m² |
| 2 Personen | 65 m² |
| 3 Personen oder Alleinerziehende/r mit Kind | 80 m² |
| 4 Personen oder wachsende Familie | 90 m² |
| Für jede weitere Person | je 10 m² mehr |
| (Kind oder nahestehende Person) | |
| Das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche beträgt 150 m² |
Nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
Mindestlaufzeit des Kredits 5 Jahre
Auf Ansuchen zusätzlich:
Einen unverzinslichen, rückzahlbaren Annuitätenzuschuss zur Kreditrückzahlung
Fixe Verzinsung für die ersten 10 Jahre, Laufzeit 30 Jahre.
Mindesterfordernisse für die Finanzierung:
Fremdmittel über Kreditinstitut von mindestens 30% des Kaufpreises der Wohnung (ohne PKW-Abstellplatz).
| Personen/Familiensituation | Zuschuss |
|---|---|
| 1 und 2 Personen | 52.000,- |
| 3 und 4 Personen / Wachsende Familien ohne Kinder | 62.000,- |
| 5 und mehr Personen / Jungfamilien, Alleinerziehende / AlleinerzieherInnen mit mehreren Kindern | 72.000,- |
| Kinderreiche Familien | 80.000,- |
Für mehr Infos über die Salzburger Wohnbauförderung:
Alle Angaben ohne Gewähr, Änderung vorbehalten.
Salzburger Wohnbauförderung, Stand Novelle März 2025